Mittwoch, 15. Februar 2012

Entfernung von Implantaten bei jeder fünften Brustvergrößerung innerhalb von zehn Jahren notwendig

Entfernung von Implantaten bei jeder fünften Brustvergrößerung innerhalb von zehn Jahren notwendig

Berlin: (hib/MPI) Selbst Brustimplantate mit hochwertigem Silikonkern müssen offenbar häufiger entfernt werden als bislang angenommen. Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort (17/8548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/8403) auf einen Bericht der amerikanischen Food and Drug Administration (FDA) vom Juni 2011 zu solchen Produkten zweier Hersteller, wonach bei einer von fünf Patientinnen mit primärer Brustvergrößerung „innerhalb von zehn Jahren eine Entfernung der Implantate erforderlich“ sei. Weiter heißt es in der Antwort: „Bei einer von zwei Patientinnen mit primärer Rekonstruktion ist innerhalb von zehn Jahren eine Entfernung erforderlich.“
 Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mit Sitz in Bonn, dessen Hauptaufgabe die Abwehr von Gesundheitsgefahren ist, verfügt den Angaben zufolge „über keine Informationen zur Herkunft aller in Deutschland eingesetzten Brustimplantate“. Auch habe es keine Erkenntnisse darüber, wie hoch der Marktanteil der Brustimplantate der französischen Firma Poly Implant Protèse (PIP) in Deutschland war, schreibt die Regierung. Im Dezember war bekannt geworden, dass von den mit Billigsilikon gefüllten Brustimplantate der PIP Gesundheitsgefahren für die betroffenen Frauen ausgehen können.

Wie die Regierung weiter schreibt, weist eine Statistik des Institutes für das Entgeltsystem im Krankenhaus (das so genannte DRG-Institut) für das Jahr 2010 3.579 Brustimplantationen aus medizinischen Gründen aus. Darüber hinaus seien 2.195 Brustimplantationen vermerkt, „die aus kosmetischen oder anderen – auch medizinischen – Gründen durchgeführt“ worden. Zusätzlich sei in 1.321 Fällen der Wechsel einer Mammaprothese erfolgt. Weiter heißt es in der Antwort, die „in reinen Privatkliniken, für die die einschlägigen Regeln der Krankenhausfinanzierung nicht gelten, durchgeführten Brustimplantationen sind in diesen Daten nicht enthalten. Diese Daten liegen der Bundesregierung nicht vor.“
 

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